Aktuelles

Köln, den 12.03.2025
Änderung der Handynutzungsordnung
Auf Grund weiterer Probleme mit der Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag haben wir uns dazu entschlossen und auch in der Schulkonferenz abgestimmt, dass die Handynutzungsordnung der Kurt-Tucholsky-Schule ab dem 17.03.2025 wie folgt geändert wird:
Auf dem gesamten Schulgelände, während der gesamten Schulzeit (8.20 Uhr bis 15.10 Uhr) dürfen mobile Datenendgeräte (Handy, Smartwatches, etc.) nicht mitgeführt werden oder werden morgens abgegeben.
Die Geräte werden verschlossen aufbewahrt. Wichtig: Am Ende des Schultages holen die Schüler/Innen das Gerät ab.
Für die abgegeben Datenendgeräte übernimmt die Schule keine Haftung.
Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen nachvollziehen können und bitten Sie, mit ihren Kindern darüber zu sprechen und uns zu unterstützen. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Was passiert, wenn sich eine Schülerin/ein Schüler nicht daran hält?
- Bei Verweigerung der Abgabe erfolgen Maßnahmen in folgender Staffelung:
- Ausschulung nach Anruf der Eltern
- Bei wiederholter Verweigerung (innerhalb von 2 Wochen) der morgendlichen Abgabe Gespräch mit Schulleitung und ggf. Ausschulung nach Rücksprache mit den Eltern
- Bei weiterer Verweigerung Ordnungsmaßnahmengespräch mit SL und Eltern
- Bei Missbrauch (zum Beispiel: Zweithandy oder Täuschen) erfolgen Maßnahmen in folgender Staffelung*:
- Abmahne der mobilen Datenendgeräte (Handys/ der Smartwatch, etc.) Elterninfo und Rückgabe an die Eltern während der Schulöffnungszeiten nach Absprache[1]
- Bei wiederholtem Verstoß Ausschulung nach Rücksprache mit Schulleitung und Anruf der Eltern (und Aktennotiz).
- Elterngespräch mit der Schulleitung bei wiederholtem Verstoß (ggf. Ordnungsmaßnahme)
- Video- und Bildaufnahmen sind prinzipiell untersagt.
[1] Sollten die Eltern nicht erreichbar sein oder das Handy am selben Tag nicht abholen, dann verbleibt das mobile Datenendgerät (Handy/ die Smartwatch, etc.) über Nacht verschlossen in der Schule.