27.06. – 09.08.22 Sommerferien
Wir wünschen schöne Ferien und sehen uns am 10.08.2022 um 9:10 Uhr wieder!
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Masernschutzgesetz
Die Schule muss den Masernschutz bei jeder/jedem Schülerin/Schüler überprüfen. Dazu dienen folgenden Nachweismöglichkeiten;,,,,,,
- Welche Nachweise können vorgelegt werden?
Es können die in § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG aufgezählten Nachweise vorgelegt werden:
Impfnachweis => Impfdokumentation (das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung; aber auch eine ärztliche Bescheinigung, aus dem sich ein
ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt);
Immunitätsnachweis => Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung);
Kontraindikationsnachweis => Ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation
gegen eine Masern-Impfung besteht;
Bestätigungsnachweis => Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat
(z.B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung eines
Kindergartens, dass dort ein Impfausweis mit vollständiger Masernimpfung bereits
vorgelegen hat; Bestätigung der Grundschule, dass Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz
1 IfSG bereits erbracht wurde). Die Vorlage eines dieser Nachweise ist ausreichend.
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der aktuellen Situation können die Beratungs- und Unterstützungsangebote nicht wie gewohnt stattfinden, daher bietet die Kurt-Tucholsky-Schule ein telefonisches Beratungs- und Hilfsangebot an.
Bei Fragen und Anliegen sind wir zu den üblichen Bürozeiten telefonisch und per Mail erreichbar.
Herr Gisbertz, Sozialpädagoge im GL: th.gisbertz@gmx.de
0221-3377993-18
Montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch, weitere Termine nach Absprache. Bei Bedarf können nach Terminabsprache Treffen in der Schule vereinbart werden.
Herr Klapheck, Schulsozialpädagoge: stefan.klapheck@stadt-koeln.de
0221-3377993-13
Das Beratungsangebot unterliegt dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit.
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Die Berufsberatung (Klassen 9+10) mit Frau Ganster-Helmus von der Agentur für Arbeit.
Telefonisch erreichbar unter (0221-94291523) oder über Email (Koeln.Berufsberatung.152@arbeitsagentur.de)